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VG Würzburg: Anfechtungsklage gegen isolierte Zwangsgeldandrohung, weiterhin bestehende rechtliche und tatsächliche Erfüllbarkeit des zugrundeliegenden Grund-VA, Wirkung einer Beseitigungs- und Duldungsanordnung auch gegenüber neuem Mieter, grundsätzlich keine Erfüllungsfrist bei Unterlassungs- bzw. Duldungspflicht erforderlich
Urteil vom 08.03.2022 – W 4 K 20.553